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Zweitzessionar
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben Z. Nächster Begriff in unserer Datenbank: A- und B-Stelle Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Zweitzessionar"
Hier nun die Erklärung zu Zweitzessionar:
Wird eine Forderung von einem Gläubiger zur Sicherung eigener Zahlungsverpflichtungen an einen Anderen abgetreten spricht man von einer Zession.
Der neue Gläubiger wird als Zessionar bezeichnet.
Tritt der Zessionar seinerseits die Forderung an einen Dritten ab wird dieser Zweitzessionar genannt.
Der Schuldner zahlt, je nachdem ob er über die erste und/oder zweite Abtretung informiert wurde a´n der ersten Gläubiger, den Zessionar oder den Zweitzessionar. |
Für weiterführende Informationen zu "Zweitzessionar" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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