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Private Kranken-Zusatzversicherung
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Zwangshypothek
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben Z. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Zwangsversicherung Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Zwangshypothek"
Hier nun die Erklärung zu Zwangshypothek:
Wird dem Antrag des Gläubigers auf Eintragung seiner Forderung ins Grundbuch des Schuldners stattgegeben, kommt es zu einer sogenannten Zwangshypothek.
Der Gläubiger kann dann für die Einleitung der Zwangsversteigerung sorgen aus deren Erlös seine Forderung befriedigt werden kann.
Bis zur Zwangsversteigerung ist der Anspruch des Gläubigers gesichert und der Schuldner hat die Möglichkeit die Forderung noch zu begleichen. |
Für weiterführende Informationen zu "Zwangshypothek" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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