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Zuschlagsberechnung bei Waisenrente
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben Z. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Zuschuss Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Zuschlagsberechnung bei Waisenrente"
Hier nun die Erklärung zu Zuschlagsberechnung bei Waisenrente:
| Für Waisenrenten wird nach § 78 SGB VI bei der Berechnung ein Zuschlag berücksichtigt.Der zuschlag beträgt bei Halbwaisenrenten für jeden Kalendermonat rentenrechtlicher Zeiten 0,0833 und bei Vollwaisenrenten 0,075, wobei Beitragszeiten in vollem Umfang und sonstige rentenrechtliche Zeiten im Verhältnis eitragszeiten zu Berücksichtigungszeiten bezuschlagt werden. |
Für weiterführende Informationen zu "Zuschlagsberechnung bei Waisenrente" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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