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Warenschulden
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben W. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Wartezeit Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Warenschulden"
Hier nun die Erklärung zu Warenschulden:
Hat ein Unternehmen für Waren bereits die Bezahlung erhalten (z.B. bei Vorkasse) und hat die Waren aber noch in Besitz, spricht man von Warenschulden. Das Unternehmen schuldet dem Käufer die Ware.
Wenn nicht anders vereinbart muss der Küufer die Ware beim Verkäufer abholen (Holschulden), hat er für den Versand eines Gutes bereits bezahlt muss der Verkäufer es auch liefern (Bringschulden).
Bestimmte Waren (z.B. Heizöl) müssen immer geliefert werden. |
Für weiterführende Informationen zu "Warenschulden" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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