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vollstreckbare Urkunde


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben V.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: vollstreckbarer Titel
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "vollstreckbare Urkunde"

Hier nun die Erklärung zu vollstreckbare Urkunde:

Eine vollstreckbare Urkunde verpflichtet den Schuldner zur Befriedigung eines in der Urkunde konkret bestimmten Anspruches (Geld- oder Sachleistung).
Die Zwangsvollstreckung kann bei Vorliegen einer vollstreckbaren Urkunde ohne Prozess und Urteil sofort betrieben werden, de tatsächliche Durchführung sollte jedoch frühestens nach 2 Wochen nach Zustellung erfolgen.


Für weiterführende Informationen zu "vollstreckbare Urkunde" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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