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Vorschuß (auf die Rente)
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben V. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Vorsorge Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Vorschuß (auf die Rente)"
Hier nun die Erklärung zu Vorschuß (auf die Rente):
Ist der Anspruch auf eine Rente bereits festgestellt, die Berechnung der Rente nimmt jedoch noch Zeit in Anspruch (z.B. wegen noch fehlender rentenrechtlicher Zeiten) kann auf Antrag ein Vorschuss auf die Rente gezahlt werden.
Ist die tatsächlich zu zahlende Rente niedriger als der Vorschuss, müssen die überzahlten Beträge vom Versicherten erstattet werden. |
Für weiterführende Informationen zu "Vorschuß (auf die Rente)" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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