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Vollstreckungsabwehrklage
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben V. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Vollstreckungsgericht Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Vollstreckungsabwehrklage"
Hier nun die Erklärung zu Vollstreckungsabwehrklage:
Der Schuldner kann sich gegen die Zwangsvollstreckung mittels Vollstreckungsabwehrklage zur Wehr setzen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn die für die Klage angegebenen Gründe nicht schon im Verfahren zur Erteilung des vollstreckbaren Titels hätten genannt werden können.
Die Vollstreckungsabwehrklage zielt einzig gegen die Zwangsvollstreckung nicht jedoch gegen das Bestehen der Forderung. |
Für weiterführende Informationen zu "Vollstreckungsabwehrklage" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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