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Verzugßchaden


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben V.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Veräußerung
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Verzugßchaden"

Hier nun die Erklärung zu Verzugßchaden:

Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit, ensteht dem Gläubiger ein sogenannter Verzugsschaden.
In der Regel ist damit der Zinsschaden des Gläubigers gemeint, also die Zinsen die der Gläubiger wegen des Verzuges möglicherweise selbst für zahlen muss.
Aber auch Schäden die aus entgangenen Gewinnen enstehen, weil der Gläubiger die geschuldeten Mittel nicht für neue Investitionen nutzen konnte, fallen unter die Bezeichnung Verzugsschaden.


Für weiterführende Informationen zu "Verzugßchaden" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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