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Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL)
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben V. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Versorgungswerk für freie Berufe Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL)"
Hier nun die Erklärung zu Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL):
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die nicht nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Versorgung haben, sind teilweise durch die gesetzliche Rentenversicherung und zusätzlich durch eine Zusatzversorgung abgesichert.
Die Zusatzversorgung wird durch die VBL gezahlt. |
Für weiterführende Informationen zu "Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL)" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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