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Versicherungsnummer ( § 147 SGB VI)
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben V. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Versicherungspflicht (§§ 1 - 4 SGB VI) Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Versicherungsnummer ( § 147 SGB VI)"
Hier nun die Erklärung zu Versicherungsnummer ( § 147 SGB VI):
Die Versicherungsnummer eines Versicherten besteht aus der Bereichsnummer des vergebenden Rentenversicherungsträgers z.B. 17 für die Deutsche Rentenversicherung Saarland, dem Geburtsdatum des Versicherten TTMMJJ, dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens und einer dreistelligen Nummer deren este beide Zaiffern Hinweis auf das Geschlecht geben (0-49 männlich, ab 50 weiblich) . Die letzte Ziffer der Versicherungsnummer ist eine Prüfnummer die aus den vorangegegangenen Stellen vom Computer errechnet wird.
Z.B. 17 TTMMJJ A 503 |
Für weiterführende Informationen zu "Versicherungsnummer ( § 147 SGB VI)" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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