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Private Kranken-Zusatzversicherung
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Versicherungskarte
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben V. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Versicherungskonto ( § 149 SGB VI) Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Versicherungskarte"
Hier nun die Erklärung zu Versicherungskarte:
Bis Anfang der 70er Jahre wurden versicherungspflichtige Entgelte in sogenannte Versicherungskarten eingetragen.
Vermerkt waren hier auch Beginn und Ende der Beschäftigung, die zuständige Krankenkasse und der Name des Arbeitgebers. |
Für weiterführende Informationen zu "Versicherungskarte" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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