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Vermieterpfandrecht


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben V.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Vermögen
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Vermieterpfandrecht"

Hier nun die Erklärung zu Vermieterpfandrecht:

Begleicht ein Mieter seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter nicht, zahlt er also seine Miete oder auch seine Nebenkostenabrechnungen nicht, kann der Vermieter sich mittels des Vermieterpfandrechts an dem in der Wohnung befindlichen Eigentum des Mieters schadlos halten.
Er darf die Entfernung der Gegenstände aus der Wohnung verbieten muss dem Mieter jedoch 2 Monate Zeit zur Begleichungder Schulden geben bevor er die Sachen verwerten darf.


Für weiterführende Informationen zu "Vermieterpfandrecht" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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