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Verfügungsgeschäft
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben V. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Vergleichsberechnung Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Verfügungsgeschäft"
Hier nun die Erklärung zu Verfügungsgeschäft:
Ein Geschäft das ein Recht auf Übergabe einer beweglichen Sache begründet ist ein Verfügungsgeschäft.
Durch Zustandekommen eines Kaufvertrages wird ein Verpflichtungsgeschäft begründet und durch Bezahlung und Übergabe der Ware (Verfügung) vollzogen.
A kauft von B einen PUllover und bezahlt diesen.
Die Willenserklärung den Pullover von B zu kaufen bzw. an A zu verkaufen ist dann das Verpflichtungsgeschäft
Die Übergabe des Pullovers (Eigentumsübertragung) und die Übergabe des Geldes sind dann jeweils Verfügungsgeschäfte. |
Für weiterführende Informationen zu "Verfügungsgeschäft" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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