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Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben U. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Unfallrenten Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit"
Hier nun die Erklärung zu Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit:
Volljährige Personen, in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr, sind in der Regel unbeschränkt geschäftsfähig, dass heißt berechtigt wirksame Willenserklärungen abzugeben.
Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit endet mit dem Tod oder mit Gerichtsbeschluss (z.B. bei geistiger Verwirrtheit als Folgen einer Krankheit oder altersbedingt).
Willenserklärungen die im unzurechn ungsfähigen Zustand (z.B. unter Alkoholeinfluss) oder durch Täuschung oder Drohung oder ähnliches abgegeben wurden, können angefochten werden. |
Für weiterführende Informationen zu "Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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