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Teilbürgschaft
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben T. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Teileigentum Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Teilbürgschaft"
Hier nun die Erklärung zu Teilbürgschaft:
Treten mehrere Bürgen gemeinsam für die Rückzahlung der Verbindlichkeiten eines Schuldners ein, zahlt also im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, jeder nur einen Teil der Forderung zurück, spricht man von einer Teilbürgschaft.
Der Betrag für den jeder einzelne Bürge "haftet" muss in einem für jeden Bürgen abzuschließenden Vertrag mit dem Gläubiger genau festgelegt sein. |
Für weiterführende Informationen zu "Teilbürgschaft" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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