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Teilabtretung
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben T. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Teilabtretungsklausel Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Teilabtretung"
Hier nun die Erklärung zu Teilabtretung:
Bei Baufinanzierungen mit lager Laufzeit kommt es häufig vor, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit weitere Kredite z.B. für Moderniesierungen aufnehmen muss.
Als Sicherung kann dann eine neue Grundschuld eingetragen werden.
Die Abtretung eines Teils einer Grundschuld von einem vorrangigen Gläubiger auf einen Anderen ist eine andere Möglichkeit ist und wird als Teilabtretung bezeichnet.
Dies wird z.B. bei Tilgungsausetzungsdarlehen angewendet, hier tritt die finanzierende Bank einen Teil der Grundschuld an die Bausparkasse ab.
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Für weiterführende Informationen zu "Teilabtretung" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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