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Selbstschuldnerische-Bürgschaft
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben S. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Selbstständigkeit Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Selbstschuldnerische-Bürgschaft"
Hier nun die Erklärung zu Selbstschuldnerische-Bürgschaft:
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird ein Vertrag zwischen Kreditnehmer, Kreditinstitut und Bürgen geschlossen der die Rechte und Pflichten der Parteien regelt.
Zahlt der Schulner nicht kann die Bank den Bürgen zur Zahlung auffordern, er muss dann unverzüglich die Restforderung begleichen und hat kein Recht zuerst die Zwangsvollstreckung beim Schuldner zu verlangen.
Wird eine Immobilie vor Erbauung gekauft (von einem Bauträger der die schlüsselfertige Erbauung anbietet) und kann eine Grundschuld des Käufers nicht eiingetragen werden, weil die Immobilie noch nicht fertig ist und auch nicht fertig gestellt werden kann greift die sogenannte MaBV-Bürgschaft bei der die Bank des Bauträgers leistet. |
Für weiterführende Informationen zu "Selbstschuldnerische-Bürgschaft" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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