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Sachdarlehensvertrag
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben S. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Sachkredit Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Sachdarlehensvertrag"
Hier nun die Erklärung zu Sachdarlehensvertrag:
Wird bei einem Darlehen nicht Geld sondern ein Gegenstand verliehen spricht man von einem Sachdarlehen.
Der Schuldner bekommt den Gegenstand und muss dafür in der Regel ein Entgelt (als Äquivalent zu den bei Geldkrediten üblichen Zinsen) und nach Ende der Laufzeit einen Gegenstand der gleichen Art, Anzahl und Qualität zurückerstatten.
Bei einem Sachdarlehen wird also nicht der Darlehensgegenstand sondern nur ein entsprechender Gegenstand zurückgegeben, wäre es anders würde man von Miete oder Leihe sprechen. |
Für weiterführende Informationen zu "Sachdarlehensvertrag" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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