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Rentenreform 2001
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben R. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Rentenreformgesetz (RRG) Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Rentenreform 2001"
Hier nun die Erklärung zu Rentenreform 2001:
Mit der Rentenreform 2001 wurde die sogenannte Riester-Rente eingeführt.
Rentenversicherungspflichtige Beschäftigte können, wenn sie einen Teil ihres Bruttoeinkommens für die private Altersvorsorge aufwenden Zulagen und Steuervergünstigungen beanspruchen.
Außerdem wurde das Hinterbliebenrecht dahingehend geändert, dass für "Neu-Ehen" die große Witwenrente auf 55 Prozent begrenzt wurde und dafür Zuschläge für Kindererziehung berücksichtigt werden und die kleine Witwenrente nur noch für 2 Jahre gezahlt wird.
Außerdem haben sich bei der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes Änderungen ergeben.
Kindererziehungs- bzw. Berücksichtigungszeiten werden besser bewertet. |
Für weiterführende Informationen zu "Rentenreform 2001" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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