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Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben R. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Reisekosten Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige"
Hier nun die Erklärung zu Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige:
Versicherungspflichtige Selbständige zahlen grundsätzlich den Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Dieser beruht auf der allgemeinen Bezugsgröße. In den ersten 3 Jahren als sogenannter Existenzgründer kann der halbe Regelabeitrag gezahlt werden, danach bedarf es für eine andere Beitragszahlung eines Einkommensnachweises. |
Für weiterführende Informationen zu "Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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