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Rechtsobjekte-und-Rechtsfähigkeit
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben R. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Rechtsänderung Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Rechtsobjekte-und-Rechtsfähigkeit"
Hier nun die Erklärung zu Rechtsobjekte-und-Rechtsfähigkeit:
Ein Mensch ist ab dem Zeitpunkt seiner Geburt rechtsfähig. Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod.
Juristische Personen des privaten Rechts (z.B. rechtsfähige Vereine) gewinnen Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das entsprechende Register und verlieren sie mit Löschung wieder.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften) werden per Gesetz rechtsfähig, die Rechtsfähigkeit muss auch per Gesetz wieder aufgehoben werden.
Alle Personen seien es natürliche oder juristische werden als Rechtssubjekte bezeichnet.
Rechtsobjekte sind hingegen Gegenstände auf die sich das Recht einer Person bezieht. |
Für weiterführende Informationen zu "Rechtsobjekte-und-Rechtsfähigkeit" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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