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Pflegepersonen und deren Rentenversicherungspflicht


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben P.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Pflegeversicherung der Rentner
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Pflegepersonen und deren Rentenversicherungspflicht"

Hier nun die Erklärung zu Pflegepersonen und deren Rentenversicherungspflicht:

Personen die einen Pflegebedürftigen mndestens 14 Stunden pro Woche nicht erwerbsmäßig pflegen sind seit 01.04.1995 versicherungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.


Für weiterführende Informationen zu "Pflegepersonen und deren Rentenversicherungspflicht" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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