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Patronatserklärung


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben P.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Pauschale Anrechnungszeit
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Patronatserklärung"

Hier nun die Erklärung zu Patronatserklärung:

Erklärt beispielsweise ein Unternehmen (Patron), dass es an der kreditnehmenden Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte hat und diese während der Laufzeit des Kredites nicht verkaufen will, und dass er die Unternehmensvorgänge auch ordnungsgemäß überwachen will spricht man von einer Patronatserklärung.

Eine solche Patronatserklärung kann auch weitergehend abgegeben werden,
Der Patron kann versprechen das kreditnehmende Unternehmen so zu leiten, dass es seinen Verbindlichkeiten immer rechtzeitig nachkommen kann. Tut er dies nicht, kann das Kreditinstitut bei Ausfall der Forderung einen Schadenersatzanspruch herleiten.

Egal in welcher Form eine Patronatserklärung abgegeb wird, eine Zahlungspflicht des Patrons bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ergibt sichh nicht.
Den Schadenersatzanspruch kann das Kreditinstitut lediglich wegen schuldhafter Nichterfüllung der Aufgaben gegen den Patron geltend machen.


Für weiterführende Informationen zu "Patronatserklärung" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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