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Nichtabnahmeentschädigungen


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben N.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Notar
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Nichtabnahmeentschädigungen"

Hier nun die Erklärung zu Nichtabnahmeentschädigungen:

Wird ein Kredit von einer Bank bewilligt und dann nicht oder nicht ganz in Anspruch genommen verlangt die Bank in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung.
Damit werden die Kosten die der Bank durch die Bearbeitung und Bereitstellung des Kredites entstanden sind ausgeglichen.
Zu zahlen ist ein prozentualer Anteil der Kreditsumme.


Für weiterführende Informationen zu "Nichtabnahmeentschädigungen" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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