| Immer kostenlos den besten Tarif finden mit OptiTarif |
|
|
|
|
|
Private Kranken-Zusatzversicherung
|
 |
Sie möchten sich nur zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse privat versichern? Dann sind Sie hier richtig.
Kostenlos vergleichen lohnt sich!
|
|
Nachzahlung von Beiträgen (§§ 204 ff. SGB VI)
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben N. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Nebenbeschäftigung Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Nachzahlung von Beiträgen (§§ 204 ff. SGB VI)"
Hier nun die Erklärung zu Nachzahlung von Beiträgen (§§ 204 ff. SGB VI):
Freiwillige Beiträge können auf Antrag für verschiedene Zeiten nachgezahlt werden (für Zeiten in einer internationalen Organisation, für Zeiten der entschädigungspflichtigen Strafverfolgung, für Geistliche und Ordensleute und für Schulzeiten.
Voraussetzung sind jedoch Versicherungspflicht oder das Recht zur freiwilligen Versicherung und nur für Zeiten nach dem vollendeten 16. Lebensjahr. |
Für weiterführende Informationen zu "Nachzahlung von Beiträgen (§§ 204 ff. SGB VI)" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
Sie befinden sich auf den Unterseiten von Optitarif zum Thema "Private Krankenversicherung Vergleich".
Wir hoffen, dass die Informationen, die wir für Sie herausgearbeitet haben nützlich sind und dass Sie bei Optitarif immer Ihren optimalen Tarif finden.
Für die Korrektheit der bereitgestellten Texte kann keine Gewähr übernommen werden. Alle angebotenen Vergleiche bei uns sind kostenlos und sicher. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur zur einmaligen kostenlosen Angebotserstellung genutzt.
Näheres dazu finden Sie in unseren Bestimmungen zum Datenschutz.
Das Kopieren von Texten bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
|
|
|