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Leistungen an Berechtigte im Ausland


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben L.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Liborkredit
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Leistungen an Berechtigte im Ausland"

Hier nun die Erklärung zu Leistungen an Berechtigte im Ausland:

Halten sich Rentenberechtigte vorübergehend im Ausland auf, hat dies keine Auswikungen auf die Zahlung der Leistung.
Verlegt der Rentner seinen Wohnsitz in ein land, welches nicht Mitglied der EWG ist und mit dem auch kein Sozialversicherungsabkommen besteht kann die Leistung unter Umständen ganz oder teilweise wegfallen.


Für weiterführende Informationen zu "Leistungen an Berechtigte im Ausland" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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