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Kreditkündigung
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben K. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Kreditprovision Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Kreditkündigung"
Hier nun die Erklärung zu Kreditkündigung:
Der Kreditgeber kann ein Kreditverhältnis nur kündigen wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Schuldner seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann weil sich die wirtschaftliche Situation maßgeblich geändert hat.
Der Kreditnehmer kann den Kredit vor Ablauf der Laufzeit kündigen muss dann aber den Kreditbetrag unverzüglich (innerhalb von 2 Wochen) zurückzahlen.
Es gibt hier je nach Zinssatz (variabel oder fest) ein- bis dreimonatige Kündigungsfristen. |
Für weiterführende Informationen zu "Kreditkündigung" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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