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Krankenversicherung der Rentner
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben K. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Krankenversicherungen Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Krankenversicherung der Rentner"
Hier nun die Erklärung zu Krankenversicherung der Rentner:
Rentner sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie 90% der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens krankenversicherungspflichtig waren.
b 01.01.2009 zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten Personen einen einheitlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung derzeit 14,9 % wovon bei Rentnern der Versicherungsträger 7 % und der Rentner 7,9% zahlen.
Sind Rentner freiwillig in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert zahlen sie ihre Beiträge allein können jedoch einen Zuschuss zu den Aufwendungen beantragen. |
Für weiterführende Informationen zu "Krankenversicherung der Rentner" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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