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Künstlersozialkasse
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben K. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Künstlersozialkasse"
Hier nun die Erklärung zu Künstlersozialkasse:
Zuständig für den Einzug der Beiträge zur Sozialversicherung von Künstlern und Publizisten ist die Künstlersozialkasse.
Die Zahlung der Rentenleistungen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung Bund. |
Für weiterführende Informationen zu "Künstlersozialkasse" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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