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Hinzuverdienstgrenzen


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben H.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Hochschulausbildung
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Hinzuverdienstgrenzen"

Hier nun die Erklärung zu Hinzuverdienstgrenzen:

Grundsätzlich können Rentenbezieher neben einer Rente auch eine entlohnte Beschäftigung ausüben, hierbei ist jedoch zu beachten, dass Einkünfte auf die Rente angerechnet werden.
Bei der vorgezogenen Altersrente kann der Hinzuverdienst je nach Höhe sogar zum Wegfall des Anspruches führen.
Unschädlich ist hier ein Hinzuverdienst von bis zu 400 EUR monatlich, wobei ein zweimaliges Überschrieten pro Kalenderjahr bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze dem Anspruch nicht entgegen steht.


Für weiterführende Informationen zu "Hinzuverdienstgrenzen" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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