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Private Kranken-Zusatzversicherung
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Grenzbetrag
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben G. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Große Witwen- bzw. Witwerrente Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Grenzbetrag"
Hier nun die Erklärung zu Grenzbetrag:
Als Grenzbetrag bezeichnet man den Betrag über dem eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Zahlung einer Unfallrente gekürzt wird.
Grob gesagt werden die beiden Renten aus Unfall- und Rentenversicherung zusammengerechnet und die Differenz zwischen dem sich ergebenden Betrag und dem Grenzbetrag wird auf die Rente aus der Rentenversicherung angerechnet. |
Für weiterführende Informationen zu "Grenzbetrag" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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