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Geschiedenenwitwenrente
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben G. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Geschäftsfähigkeit Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Geschiedenenwitwenrente"
Hier nun die Erklärung zu Geschiedenenwitwenrente:
Bei Ehen die vor dem 01.07.1977 geschieden wurden besteht für den geschiedenen Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn der Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat und im letzten Jahr vor dem Tod des Versicherten Unterhalt von diesem erhalten haben oder zumindest Anspruch darauf hatten.
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Für weiterführende Informationen zu "Geschiedenenwitwenrente" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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