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Geldwäschegesetz
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben G. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Gemeinderecht Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Geldwäschegesetz"
Hier nun die Erklärung zu Geldwäschegesetz:
Werden Geldmittel ungesetzlichen Ursprungs (aus Raub, Drogen-, Waffenhandel) durch Abwicklung aufwendiger Kapitalgeschäfte 'gewaschen' also wird der Anschein erweckt sie seien auf legalem Weg erworben worden spricht man von Geldwäsche.
Um dies zu verhindern gibt es das Geldwäschegesetz welches Richtlinien für das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten bezeichnet, es wurde 1993 verabschiedet.
Bei allen an Banken herangetragenen Vermögenswerte (wie Bargeld, Wertpapiere oder auch Edelmetalle) über 15000 EUR müssen die entsprechenden Daten zusammen mit Fakten über den Kunden aufgezeichnet und zehn Jahre lang gespeichert bleiben.
Bei Verdacht auf Geldwäsche, so muss das Kreditinstitut Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. |
Für weiterführende Informationen zu "Geldwäschegesetz" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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