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Fremdrentengesetz (FRG)


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben F.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Fremdrentenrecht
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Fremdrentengesetz (FRG)"

Hier nun die Erklärung zu Fremdrentengesetz (FRG):

Das Fremdrentengesetz regelt die Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der ehemaliegne DDR (bei Zuzug in die alten Bundesländer vor 19.05.1990 und Rentenbeginn vor 01.01.1996) oder in Osteuropa (für Aussiedler und Vertriebene).

Es wird dabei unterstellt die betroffenen Personen hötten nicht in Osteuropa sondern in Deutschland gearbeitet.


Für weiterführende Informationen zu "Fremdrentengesetz (FRG)" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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