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Private Kranken-Zusatzversicherung
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Freiwillige Beiträge
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben F. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Freiwillige Zusatzrentenversicherung Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Freiwillige Beiträge"
Hier nun die Erklärung zu Freiwillige Beiträge:
Personen, die nicht versicherungspflichtig sind können sich für Zeiten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr freiwillig versichern.
Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen können sich freiwillig versichern, we´nn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Der Beitrag ist mindestens aus einem Siebtel der Bezugsgröße und bis zum 31.03. des Folgejahres zu zahlen. |
Für weiterführende Informationen zu "Freiwillige Beiträge" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
Sie befinden sich auf den Unterseiten von Optitarif zum Thema "Private Krankenversicherung Vergleich".
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