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Private Kranken-Zusatzversicherung
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Einzelabtretungen
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben E. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Elektronischer Zahlungsverkehr Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Einzelabtretungen"
Hier nun die Erklärung zu Einzelabtretungen:
Als Einzelabtretung bezeichnet man die Abtretung einer bestimmten, bereits bestehenden Forderung zur Sicherung gegen einen Forderungsausfall.
Beispielsweise bei Ratenkäufen geht der Verkäufer in der Regel davon aus, dass der Käufer die Forderung innerhalb der vereinbarten Laufzeit begleicht.
Der Verkäufer verwendet das zu erwartende Geld für weitere Zwecke z.B. zum Erwerb weiterer Waren von einem Lieferanten ebenfalls auf Basis einer Ratenzahlung, er kann diesem als Sicherheit gegen den Zahlungsausfall die Forderung gegen den Käufer abtreten. |
Für weiterführende Informationen zu "Einzelabtretungen" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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