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Eigenmittelersatzdarlehen
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben E. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Eigentumsvorbehalt Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Eigenmittelersatzdarlehen"
Hier nun die Erklärung zu Eigenmittelersatzdarlehen:
Das Eigenmittelersatzdarlehen wird grundsätzlich einmalig zur Unterstützung sozial schwacher Personen bei der Anmietung oder Erschaffung von Wohnraum gewährt.
Finanziert werden hierdurch die Baukosteneigenmittel einer Miet-, Genossenschafts-, Eigentums-, oder Gemeindewohnung.
Die Höhe des Darlehens ist einerseits auf die persönliche Familiensituation (Personenzahl, Jahresnettoeinkommen, Alter, Körperbehinderung von mehr als 45 Prozent) abgestimmt, andererseits anhängig von der Förderungsart des Hauses bzw. den von Ihnen aufzubringenden Eigenmitteln und dem angemessenen Ausmaß der Wohnnutzfläche.
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Für weiterführende Informationen zu "Eigenmittelersatzdarlehen" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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