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Eidesstattliche Versicherung


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben E.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Eigenfinanzierung
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Eidesstattliche Versicherung"

Hier nun die Erklärung zu Eidesstattliche Versicherung:

Können keine Nachweise mehr für vom Versicherten geltend gemachte Rentenrechtliche Zeiten erbracht werden und auch keine Zeugen benannt werden besteht noch die Möglichkeit zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt, diese ist vom Versicherten zu unterschrieben, falsche Angaben zu machen ist eine Straftat.


Für weiterführende Informationen zu "Eidesstattliche Versicherung" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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