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Durchschnittsentgelt
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben D. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Durchschnittsentgelt (§ 18 SGB IV) Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Durchschnittsentgelt"
Hier nun die Erklärung zu Durchschnittsentgelt:
Das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten in einem Jahr wird als Durchschnittseinkommen/Durchschnittsentgelt bezeichnet.
Das Durchschnittsentgelt ist Grundlage für die Bezugsgöße.
Durch Ermittlung des Verhältnisses zwischen dem individuellen Entgelt und dem Durchschnittsentgelt werden für jedes Versicherungsjahr Entgeltpunkte ermittelt, die Bestandteil der Rentenberechnung sind. |
Für weiterführende Informationen zu "Durchschnittsentgelt" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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