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Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben B. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Bundeszuschuss Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)"
Hier nun die Erklärung zu Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA):
Vor der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung war die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zuständig für die Rentenversicherung der Angestellten.
Seit 01.10.2005 heißt sie Deutsche Rentenversicherung Bund und ist unabhängig ob Arbeiter oder Angestellte zuständig sofern nicht die Regionalträger oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig sind.
Sie ist außerdem für die Entscheidung über Beitragszeiten nach dem AAÜG zuständig. |
Für weiterführende Informationen zu "Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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