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Bundesbahn-Versicherungsanstalt ( § 144 Abs. 1 SGB VI)
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben B. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Bundessozialgericht Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Bundesbahn-Versicherungsanstalt ( § 144 Abs. 1 SGB VI)"
Hier nun die Erklärung zu Bundesbahn-Versicherungsanstalt ( § 144 Abs. 1 SGB VI):
Bis zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung war die Bundesbahn-Versicherungsanstalt für die bei der Deutschen Bahn AG oder deren Tochtergesellschaften beschäftigten Arbeiter zuständig.
Seit 01.10.2005 ist die Bundesbahn-Versicherungsanstalt in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert und für alle Versicherten zuständig, die aktuell bei einem zu einem der Systeme gehörenden Unternehmen beschäftigt sind oder in der Vergangenheit mindestens einen Beitrag zu einem der Systeme haben. |
Für weiterführende Informationen zu "Bundesbahn-Versicherungsanstalt ( § 144 Abs. 1 SGB VI)" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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