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Beschäftigung nach Rentenbeginn
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben B. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Beschäftigungszeiten Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Beschäftigung nach Rentenbeginn"
Hier nun die Erklärung zu Beschäftigung nach Rentenbeginn:
Bezieher einer Regelaltersrente können unbegrenzt hinzuverdienen.
Bezieher einer vorgezogenen Altersrente (vorzeitige Inanspruchnahmen mit oder ohne Abschlag) dürfen derzeit 400 EUR im Monat rentenunschädlich dazu verdienen (§ 34 SGB VI).
Erhöhungen der Rente ergeben sich nur, wenn lediglich eine Teilrente bezogen wird, da dann bei Umwandlung in die Vollrente zustätzliche Entgeltpunkte für die nach Rentenbeginn zurückgelegten zeiten zu berücksichtigen sind. |
Für weiterführende Informationen zu "Beschäftigung nach Rentenbeginn" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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