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Beitrittsgebiet


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben B.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Beiträge von Selbständigen
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Beitrittsgebiet"

Hier nun die Erklärung zu Beitrittsgebiet:

Die ehemalige DDR wird in der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitrittsgebiet bezeichnet.
Dort konnten Arbeitsverdienste maximal bis zu einer Höhe von 600 Mark im Monat und ab 1971 über die freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) nochmals 600 Mark im Monat, also insgesamt 1200 Mark im Monat versichert werden.
Konnten Entgelte über 600 Mark nachgewiesen werden , werden diese für die Rentenberechnung im heutigen System ebenfalls berücksichtigt jedoch nur für Zeiten in denen die FZR noch nicht gewählt werden konnte.


Für weiterführende Informationen zu "Beitrittsgebiet" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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