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Begrenzungsregelung (neue Bundesländer


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben B.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Behinderte § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Begrenzungsregelung (neue Bundesländer"

Hier nun die Erklärung zu Begrenzungsregelung (neue Bundesländer:

Waren Versicherte in der ehemaligen DDR in einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem versichert werden die Verdienste dieser Beschäftigungszeiten nur in begrenzter, den in der gesetzlichen Rentenversicherung möglichen Werten angepasster, Höhe anerkannt.
Mitglieder des Staatsapperates müssen zusätzliche Begrenzungen hinnehmen.


Für weiterführende Informationen zu "Begrenzungsregelung (neue Bundesländer" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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