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Begrenzungsregelung (neue Bundesländer
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben B. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Behinderte § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Begrenzungsregelung (neue Bundesländer"
Hier nun die Erklärung zu Begrenzungsregelung (neue Bundesländer:
Waren Versicherte in der ehemaligen DDR in einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem versichert werden die Verdienste dieser Beschäftigungszeiten nur in begrenzter, den in der gesetzlichen Rentenversicherung möglichen Werten angepasster, Höhe anerkannt.
Mitglieder des Staatsapperates müssen zusätzliche Begrenzungen hinnehmen.
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Für weiterführende Informationen zu "Begrenzungsregelung (neue Bundesländer" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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