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Bürgschaftsarten


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben B.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Bürgschaftsgebühr
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Bürgschaftsarten"

Hier nun die Erklärung zu Bürgschaftsarten:

Die gängigste Form der Bürgschaft ist die selbstschuldnerische Bürgschaft. Dabei haftet der Bürge im selben Umpfang wie der Hauptschuldner.
Daneben gibt es die Höchstbetragsbürgschaft (Bürge haftet nur für einen festgelegten Höchstbetrag), die Ausfallbürgschaft (Haftung nur für den durch den Ausfall der Forderung entstandnen Schaden), Mitbürgschaft (gleichzeitige Bürgschaft durch mehrere Personen) und andere.


Für weiterführende Informationen zu "Bürgschaftsarten" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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