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Private Kranken-Zusatzversicherung
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Bürgschaften
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben B. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Bürgschaftsarten Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Bürgschaften"
Hier nun die Erklärung zu Bürgschaften:
Damit ein Kreditgeber (z.B. Bank) vor einem Verlust einer Kreditsumme geschützt wird, wird ein Vertrag geschlossen. Dies ist die Bürgschaft.
Sobald der Schuldner nicht mehr zahlt, soll der Bürge einspringen und die Zahlungen übernehmen. Diese Form der Sicherheit wird häufig bei höheren Kreditsummen angewendet.
Eine solche Bürgschaft erlischt, wenn der Kredit zurückbezahlt wurde oder eventuelle Gläubiger auf die Zahlung des Bürgen verzichten möchten. |
Für weiterführende Informationen zu "Bürgschaften" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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