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Auskunfts- und Mitteilungspflichten


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben A.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Auslandsaufenthalt des Rentners
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Auskunfts- und Mitteilungspflichten"

Hier nun die Erklärung zu Auskunfts- und Mitteilungspflichten:

Versicherte und auch Arbeitgeber haben die Pflicht dem Rentenversicherungsträger alle rechtserheblichen Tatsachen anzugeben und angeforderte Unterlagen unverzüglich vorzulegen.
Die Auskunftspflichten Versicherter sind in den §§ 149 SGB VI und 60 ff SGB I geregelt die Auskunftspflicht der Arbeitgeber regelt § 98 SGB X.


Für weiterführende Informationen zu "Auskunfts- und Mitteilungspflichten" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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