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Aufrechnungsbescheinigung
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben A. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Aufsicht Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Aufrechnungsbescheinigung"
Hier nun die Erklärung zu Aufrechnungsbescheinigung:
Vor Einführung der computergenerierten Übermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen der versicherten wurden die beitragspflichtigen Entgelte in sogenannte Versicherungskarten eingetragen.
War die Karte voll wurde sie abgegeben, eine neue Karte ausgestellt und der Versicherte erhielt eine Afrechnungsbescheinigung in der die Angaben auf der Versicherungskarte bestätigt wurden. |
Für weiterführende Informationen zu "Aufrechnungsbescheinigung" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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