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Auffüllbetrag (nur in den neuen Bundesländern)


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben A.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Aufgeld
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Auffüllbetrag (nur in den neuen Bundesländern)"

Hier nun die Erklärung zu Auffüllbetrag (nur in den neuen Bundesländern):

Bei Überführung der Renten der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung 1992 wurde die nach geltendem Recht berechnete Rente mittels eines Auffüllbetrages auf die Höhe der bislang gezahlten Rente angehoben, damit den Rentenbeziehern der ehemaligen DDR keine Nachteile durch die Überleitung entstanden.


Für weiterführende Informationen zu "Auffüllbetrag (nur in den neuen Bundesländern)" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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