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Arbeitslosenhilfe
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben A. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Auffüllbetrag Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Arbeitslosenhilfe"
Hier nun die Erklärung zu Arbeitslosenhilfe:
Sowohl für Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld als auch von Arbeitslosenhilfe werden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt die Beiträeg für den Bezug von Arbeitslosengeld betragen 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Einkommens, für den Bezug von Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosengeld II) werden pauschale Beiträge abgeführt.
Ab 01.01.2005 wurden Rentenbeiträge von einer Bemessungsgrundlage von 400 EUR ab 01.01.2007 von 205 EUR monatlich gezahlt. |
Für weiterführende Informationen zu "Arbeitslosenhilfe" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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